Die Linke - Beschluss "Solidarität mit Sexarbeiter*innen"
Nach jahrzehntelangen Diskussionen und Debatten hat sich der Bundesparteitag – und damit Die Linke – positioniert: Sexarbeit ist Arbeit, und Sexarbeiter*innen brauchen Rechte und Solidarität statt paternalistischer Strafrechtspolitik. Die Anträge wurden mit überwältigender Mehrheit (über 80 %) beschlossen.
Wir freuen uns sehr, dass die Anträge – eingereicht durch die BAG Linke Kanax, die BAG Die Linke Queer und mit Mehrheit vom Flinta-Plenum getragen und aktiv verteidigt – zusammen mit Sexarbeiter*innen, Sozialarbeiter*innen und Personen aus Wissenschaft und Forschung erarbeitet wurden. Wir freuen uns über eine intersektionale und wissenschaftlich fundierte Beschlusslage.
Die Beschlüsse im Original
Beschluss „Solidarität mit Sexarbeiter*innen"
Beschluss „Solidarische Antworten auf Ausbeutung in der Sexarbeit"
FAQ zum Beschluss „Solidarität mit Sexarbeiter*innen"
Warum fordert Die Linke einfach zugängliche Informationen an deutschen Botschaften im Ausland?
Viele Menschen kommen nach Deutschland, um hier zu arbeiten – auch in der Sexarbeit, unabhängig davon, ob sie kriminalisiert ist oder nicht. Gerade migrantische Menschen und Menschen auf der Flucht verfügen häufig nicht über ausreichende Informationen zu ihren Rechten, den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen oder den Arbeitsbedingungen in Deutschland. Diese Informationslücken können von Menschenhändler*innen und ausbeuterischen Strukturen ausgenutzt werden. Deshalb fordern wir, dass deutsche Botschaften verständliche und leicht zugängliche Informationen über sichere Wege der Arbeitsmigration, Aufenthaltsmöglichkeiten und Arbeitsrechte bereitstellen – auch für Menschen, die in der Sexarbeit tätig sein möchten. Gute Information schützt vor Täuschung, stärkt Selbstbestimmung und kann dazu beitragen, Ausbeutung und Menschenhandel zu verhindern.
Warum fordern wir die Entkriminalisierung der Sexarbeit und lehnen die Kriminalisierung von Kund*innen (z. B. das Nordische Modell) ab?
Entkriminalisierung bedeutet, dass einvernehmliche Sexarbeit zwischen Erwachsenen nicht strafrechtlich verfolgt wird – nicht, dass es keine Regeln mehr gibt. Arbeits-, Steuer-, Sozial-, Gesundheits- und Gewerberecht gelten weiterhin, ebenso alle Strafgesetze gegen Gewalt, Ausbeutung und Menschenhandel. Entkriminalisierung bedeutet keine geringere, sondern eine gezieltere Strafverfolgung: Polizei und Justiz konzentrieren sich auf diejenigen, die tatsächlich Straftaten begehen. Modelle der Kund*innenkriminalisierung wie das Nordische Modell verdrängen Sexarbeit in unsichtbarere und unsicherere Bereiche – mit weniger Zeit für Verhandlungen über Grenzen, Preise und Schutzmaßnahmen und einer schlechteren Auswahl der Kund*innen. Dadurch steigen die Risiken von Gewalt und Ausbeutung.
Warum fordert Die Linke die Abschaffung von Strafen und Ordnungswidrigkeiten bei Nicht-Registrierung, falls das ProstSchG bleibt?
Die Anmeldepflicht nach dem Prostituiertenschutzgesetz ist mit Bußgeldern verbunden, die vor allem die am stärksten Benachteiligten treffen: Menschen mit Sprachbarrieren, unsicherem Aufenthaltsstatus, fehlenden Dokumenten oder großer Angst vor Behörden. Die Folge ist mehr Unsichtbarkeit statt mehr Schutz, weil Betroffene Behörden und Beratungsangebote meiden. Die allgemeinen gesetzlichen Pflichten, etwa im Steuerrecht, bestehen ohnehin unabhängig von der Anmeldung. Wir fordern deshalb die Abschaffung der Bußgelder und setzen stattdessen auf freiwillige, niedrigschwellige Beratung – Schutz entsteht durch Vertrauen, nicht durch Bestrafung.
Warum fordern wir diskriminierungssensible und ergebnisoffene Beratungs- und Schulungsangebote für Beratende, Kund*innen und Betreiber*innen?
Sexarbeit ist stark von intersektionalen Diskriminierungen geprägt, etwa durch Rassismus, Sexismus und migrationsbezogene Benachteiligung. Schulungs- und Beratungsangebote müssen diese Realitäten berücksichtigen. Auch Betreiber*innen müssen einbezogen werden, da sie die Arbeitsbedingungen maßgeblich mitgestalten – nur wenn sie für Schutz- und Diskriminierungsfragen sensibilisiert werden, können Mindeststandards in der Praxis wirksam werden. Ziel ist eine ergebnisoffene, nicht bevormundende Beratung, die informiert, schützt und diskriminierende Strukturen abbaut.
Warum unterstützen wir kollektive und selbstorganisierte Arbeitsformen von Sexarbeiter*innen?
Kollektive und selbstorganisierte Arbeitsformen stärken die Autonomie von Sexarbeiter*innen – etwa die gemeinsame Organisation in kleinen, selbstverwalteten Strukturen wie privaten Wohnungen, in denen Arbeitsabläufe, Bezahlung und Sicherheitsmaßnahmen solidarisch geregelt werden. Das geltende Prostituiertenschutzgesetz erschwert solche Modelle in der Praxis, da es stark auf angemeldete Betriebe ausgerichtet ist. Wir setzen uns deshalb für rechtliche Rahmenbedingungen ein, die kollektive Arbeitsformen ausdrücklich ermöglichen und absichern, statt sie zu verdrängen.
Warum fordert Die Linke bessere Umstiegshilfen?
Menschen arbeiten aus sehr unterschiedlichen Gründen in der Sexarbeit, viele aus wirtschaftlicher Not oder mangels Alternativen. Deshalb muss es möglich sein, unter sicheren Bedingungen in der Sexarbeit tätig zu sein und sie jederzeit wieder verlassen zu können. Wer umsteigen möchte, braucht freiwillige, niedrigschwellige Unterstützung – etwa bei beruflicher Neuorientierung, Qualifizierung, Wohnungssuche, Existenzsicherung oder psychosozialer Beratung. Umstiegshilfen dürfen niemals an Zwang oder Kriminalisierung geknüpft sein.
Warum braucht es Einstiegshilfen in die Sexarbeit?
Einstiegshilfen sind zentraler Bestandteil akzeptierender Sozialer Arbeit. Sie dienen nicht der Vermittlung in die Sexarbeit, sondern der ergebnisoffenen, präventiven Beratung für Menschen, die diesen Schritt erwägen – zu Rechten und Pflichten, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Risiken und Alternativen. Manche entscheiden sich dadurch gegen die Sexarbeit, andere treffen eine informierte Entscheidung dafür. Fehlende Beratung erhöht dagegen Risiken wie Ausbeutung, Gewalt oder Überschuldung. Einstiegshilfe bedeutet Prävention, Transparenz und Selbstbestimmung.
Warum verwendet Die Linke den Begriff „Sexarbeit" und nicht „Prostitution"?
Der Begriff Sexarbeit macht deutlich, dass es sich um eine Form von Erwerbstätigkeit handelt, und rückt die Arbeits- und Lebensbedingungen der Betroffenen in den Mittelpunkt. Er wird von vielen Selbstorganisationen von Sexarbeiter*innen bevorzugt. „Prostitution" bleibt zwar ein rechtlicher Begriff, ist im allgemeinen Sprachgebrauch aber häufig mit Stigmatisierung und moralischen Wertungen verbunden. Die Verwendung des Begriffs „Sexarbeit" verharmlost weder Ausbeutung noch Menschenhandel – im Gegenteil: Sie ermöglicht eine klare Unterscheidung zwischen einvernehmlicher Sexarbeit und Straftaten wie Menschenhandel oder sexueller Ausbeutung, die konsequent bekämpft werden müssen.
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