Eine Diskussion, die schon lange keine mehr ist; zwei Seiten, viele verletzende Äußerungen, keine Lösung und keine gewinnenden Parteien. Das ist die traurige Zusammenfassung eines Streits, bei dem es mittlerweile um mehr zu gehen scheint als nur um das Thema Sexarbeit. Es ist ein Streit, bei dem es um Menschenrechte geht und um die feministische Deutungshoheit, es ist der Streit um das Sexkaufverbot. Doch worum geht es eigentlich genau? Wie sieht die Wirklichkeit aus? Ist es wirklich notwendig, sich so zu zerstreiten? Die Stille, die oft über den Biografien der Betroffenen liegt, wird in dieser Debatte meist nur durch die lauten Stimmen derer unterbrochen, die über andere urteilen, anstatt mit ihnen zu sprechen. Diese moralisch aufgeladene Polarisierung verstellt den Blick auf die materiellen Bedingungen, unter denen Menschen ihre Arbeitskraft verkaufen, und ignoriert die komplexen Überlebensstrategien marginalisierter Gruppen.
In den letzten Jahren hat die Debatte um eine Neuregulierung der Sexarbeit in Deutschland und Europa einen kritischen Wendepunkt markiert. Was früher oft als ordnungspolitisches Detail oder moralische Nische abgetan wurde, greift heute tief in ideologische, feministische und menschenrechtliche Grundsatzfragen ein. Während in der politischen Arena, insbesondere durch Anträge der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Teile der SPD, eine allgemeine Freierstrafbarkeit nach dem Nordischen Modell propagiert wird, formiert sich in der Fachwelt, bei Menschenrechtsorganisationen und innerhalb der Betroffenenverbände massiver Widerstand. Auch innerhalb progressiver Parteien wie der Linken wird dieser Diskurs intensiv geführt, wobei oft abolitionistische Positionen auf die gelebte Realität der Selbstbestimmung prallen. Diese politische Dynamik spiegelt einen breiteren gesellschaftlichen Kulturkampf wider, in dem die moralische Bewertung privater Lebensentwürfe zunehmend über die empirische Evidenz und die Rechte der betroffenen Personen gestellt wird. Es ist ein Kampf um die Frage, wem der Körper gehört und wer darüber entscheiden darf, welche Tätigkeiten als würdevoll oder schutzwürdig erachtet werden. Diese Debatte wird oft mit einer Emotionalität geführt, die den Blick auf die prekären Lebensrealitäten derer verstellt, die am stärksten von den gesetzlichen Änderungen betroffen wären; jener Menschen, die bereits am Rand der Gesellschaft stehen und deren Existenzgrundlage nun zur Disposition gestellt wird. Ein Verbot dient in diesem Kontext oft als symbolische Politik, die strukturelle Armut und Diskriminierung unsichtbar macht, indem sie die Symptome kriminalisiert.
Die zeitgenössische feministische Auseinandersetzung mit Sexarbeit ist kein isoliertes Phänomen der Gegenwart, sondern das Resultat jahrzehntelanger ideologischer Spannungen, die ihren Ursprung in den sogenannten Sex Wars der 1970er und 1980er Jahre haben. In diesem intellektuellen und politischen Konfliktfeld stehen sich zwei fundamentale Paradigmen gegenüber. Auf der einen Seite operiert der abolitionistische Flügel, der Sexarbeit als eine essenzielle Manifestation patriarchaler Gewalt begreift. In dieser Lesart ist die Kommerzialisierung von Sexualität untrennbar mit der Unterdrückung der Frau verbunden; eine Befreiung sei daher nur durch die vollständige Abschaffung des Marktes für sexuelle Dienstleistungen möglich. Auf der Gegenseite formiert sich ein intersektionaler Feminismus, der Sexarbeit als eine Form von Erwerbsarbeit unter den Bedingungen des globalen Kapitalismus analysiert. Dieser Ansatz betont die Handlungsfähigkeit der Individuen sowie ihre Agency und argumentiert, dass echte Emanzipation nicht durch paternalistische Verbote, sondern durch die Stärkung von Rechten, Arbeitsschutz und sozialer Absicherung erreicht werden kann. Intersektionalität bedeutet hier, anzuerkennen, dass die Erfahrung von Sexarbeitenden nicht nur durch ihr Geschlecht, sondern auch durch ihre Herkunft, ihre Behinderung oder ihre geschlechtliche Identität geformt wird.
Diese Auseinandersetzung berührt fundamentale Aspekte der menschlichen Autonomie, der verfassungsrechtlich garantierten Berufsfreiheit und der Deutungshoheit über den Körper. Es geht um die Frage, ob der Staat das Recht hat, moralische Vorstellungen über die körperliche Integrität zu stellen, oder ob er die Rahmenbedingungen für eine sichere und selbstbestimmte Erwerbsarbeit schützen muss. Bevor ich auf diese Fragen eingehe, eine persönliche Anmerkung. Dieser Beitrag ist mir wichtig, da das Thema eine tiefgreifende intersektionale Dimension besitzt. Sexarbeit lässt sich nicht isoliert betrachten; sie ist untrennbar mit Fragen der Behinderung, geschlechtlichen Identität, Herkunft und sozialen Schicht verknüpft. Für viele Menschen mit Behinderungen stellt sie beispielsweise einen wichtigen Weg für eine gelebte Sexualität dar, während für andere marginalisierte Gruppen existenzielle Fragen der Sicherheit und Selbstbestimmung im Vordergrund stehen. Mir ist bewusst, dass diese Vielschichtigkeit Potenzial für Konflikte bietet, doch gerade deshalb ist eine sachliche und auf Fakten basierende Analyse unerlässlich, die über die bloße Moralisierung hinausgeht und die realen Lebenswelten der Personen in den Mittelpunkt rückt.
Die aktuelle rechtliche Situation in Deutschland: Von der Sittenwidrigkeit zum Schutzgesetz
Die Rechtslage in Deutschland hat sich seit der Jahrtausendwende signifikant gewandelt. Bis 2002 galt Sexarbeit rechtlich als sittenwidrig, was zur Folge hatte, dass Verträge nichtig waren und die arbeitenden Personen keinerlei rechtliche Handhabe gegen Ausbeutung, Gewalt oder die einfache Nichtzahlung ihres Lohns hatten. Diese Sittenwidrigkeit basierte auf einer moralischen Bewertung, die den Schutz des Einzelnen der Bewahrung eines abstrakten Anstands opferte. Das Prostitutionsgesetz (ProstG) von 2002 beendete diesen Zustand der rechtlichen Grauzone und ermöglichte Sexarbeitenden erstmals den Zugang zur Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Es war ein historischer Schritt der Normalisierung, der jedoch in der praktischen Umsetzung oft an tief sitzenden gesellschaftlichen Vorurteilen, bürokratischen Barrieren und einer mangelnden Akzeptanz in den Sozialversicherungssystemen scheiterte. Viele Arbeitende blieben trotz des Gesetzes stigmatisiert und arbeiteten weiterhin im Verborgenen, um sozialer Ächtung zu entgehen. Der Zugang zu Krediten oder Mietverträgen blieb für viele Personen trotz legalem Status eine Illusion, da Banken und Vermieterpersonen die Tätigkeit weiterhin moralisch abwerteten und somit eine ökonomische Zweiklassengesellschaft zementierten.
2017 folgte das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG), das mit dem erklärten Ziel des Opferschutzes und der Bekämpfung von Menschenhandel eingeführt wurde. In der Realität steht es jedoch unter massiver Kritik, da es Instrumente einführte, die eher der polizeilichen Überwachung und staatlichen Kontrolle als dem tatsächlichen Schutz der Individuen dienen. Die Einführung der Registrierungspflicht, in Fachkreisen oft abfällig als Hurenkartei bezeichnet, sowie die obligatorische Gesundheitsberatung werden von vielen Personen als stigmatisierend und datenschutzrechtlich hochgefährlich empfunden. Anstatt Schutz zu bieten, haben diese bürokratischen Hürden viele Personen zurück in die Schattenwirtschaft gedrängt; die Angst vor einem unfreiwilligen Outing gegenüber Behörden, Vermietenden oder dem sozialen Umfeld überwiegt oft den Nutzen der legalen Anmeldung. Wer sich aus Angst vor Entdeckung nicht registriert, verliert seinen legalen Status und wird kriminalisiert, was paradoxerweise genau jene prekären Verhältnisse schafft, die das Gesetz angeblich verhindern wollte. Die bürokratische Last führt dazu, dass besonders vulnerable Gruppen, wie Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus, noch tiefer in die Illegalität gedrängt werden; dort, wo sie keinerlei staatlichen Schutz mehr in Anspruch nehmen können und jegliche Erpressbarkeit durch Dritte zunimmt.
Im globalen Vergleich der Regulierungsmodelle lassen sich verschiedene Ansätze identifizieren. Das deutsche Modell der Legalisierung und Regulierung stuft Sexarbeit unter staatlichen Auflagen als legal ein, um Kontrolle und Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Das Nordische Modell hingegen kriminalisiert die Kundschaft bei theoretischer Straffreiheit der anbietenden Personen, mit dem Ziel, die Nachfrage zu reduzieren. Ein Gegenmodell bietet die vollständige Entkriminalisierung, wie sie in Neuseeland oder Belgien praktiziert wird. Hier gilt Sexarbeit als reguläre Arbeit unter dem Dach des allgemeinen Arbeitsrechts, was die Agency der Sexarbeitenden stärkt. Davon scharf abzugrenzen ist die Prohibition, bei der sowohl Kauf als auch Verkauf kriminell sind, was in vielen autoritären Staaten praktiziert wird und nachweislich zu massiver Gewalt sowie zur Korruption innerhalb der Strafverfolgungsbehörden führt. Die Erfahrung zeigt, dass repressive Modelle den Markt nicht abschaffen, sondern lediglich die Machtverhältnisse zugunsten organisierter krimineller Strukturen verschieben, die das Vakuum staatlicher Regulierung füllen. Ein Verbot führt nicht zum Verschwinden der Sexarbeit, sondern lediglich zum Verschwinden der Sicherheit für jene, die sie ausüben.
Verfassungsrechtliche Analyse: Berufsfreiheit und Menschenwürde im Konflikt
In der deutschen Rechtsordnung stößt ein Sexkaufverbot auf erhebliche verfassungsrechtliche Hürden. Die Argumentation der Verbotsbefürwortenden stützt sich häufig auf eine sehr spezifische Auslegung der Menschenwürde gemäß Artikel 1 des Grundgesetzes. Dabei wird behauptet, dass die Kommerzialisierung von Sexualität eine objektive Verletzung der Würde darstelle, unabhängig davon, ob die betroffene Person dies selbst so empfindet oder nicht. Diese Sichtweise unterliegt jedoch einer paternalistischen Fehlannahme, die mit dem modernen Verständnis der persönlichen Autonomie kollidiert. Ein liberaler Rechtsstaat darf die Menschenwürde nicht gegen das Individuum wenden, um dessen Freiheit einzuschränken; sie ist ein Abwehrrecht gegen den Staat, kein Instrument zur Durchsetzung staatlicher Moral. Wenn die Würde des Menschen darin besteht, sein Leben nach eigenen Vorstellungen zu gestalten, dann ist die Verweigerung dieser Autonomie die eigentliche Würdeverletzung.
Die verfassungsrechtliche Analyse zeigt, dass ein solches Verbot kaum haltbar wäre. Gemäß Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes ist Sexarbeit einer geschützten Berufsausübung gleichgestellt. Da ein Verbot niemals die ultima ratio darstellt, solange andere Schutzmaßnahmen möglich sind, käme eine Kriminalisierung einem faktischen Berufsverbot gleich, das die Existenz für tausende legal tätige Personen vernichten würde. Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes betont zudem, dass sich Würde in Autonomie manifestiert und nicht in staatlicher Bevormundung. Ein Verbot wäre ein paternalistischer Eingriff, der die Subjektqualität des Individuums leugnet. Auch Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes schützt das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und körperliche Agency. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung betont, dass Eingriffe in die Berufsfreiheit nur bei einer konkreten Gefährdung wichtiger Gemeinschaftsgüter zulässig sind. Die sogenannte Drei Stufen Lehre besagt, dass Berufsausübungsregelungen das mildeste Mittel sein müssen. Da Gewalt und Zwang bereits durch das Strafrecht sanktioniert werden, fehlt einem pauschalen Verbot die erforderliche Verhältnismäßigkeit. Ein Zwang zur Würde, der Menschen gegen ihren Willen vor sich selbst schützen will, widerspricht dem Geist unserer Verfassung und gefährdet das Fundament einer pluralistischen Gesellschaft, in der die freie Entfaltung der Persönlichkeit ein Kernwert ist.
Queere Sexarbeit: Demographische Realitäten und ökonomische Ausgrenzung
Ein zentrales Problem der abolitionistischen Position ist ihre häufige Verengung auf die Erfahrungen von cis Frauen. Diese Perspektive ignoriert systematisch, dass Sexarbeit ein hochgradig diverses Feld ist, in dem trans* Menschen, nicht-binäre Menschen, inter* Personen und cis Männer eine signifikante Rolle spielen. Die Annahme, Sexarbeit sei ein exklusives Thema von cis Frauen, ist empirisch nicht haltbar. Internationale Studien belegen, dass trans* Personen im Vergleich zu ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung massiv überrepräsentiert sind. Das Netzwerk TAMPEP schätzt für Westeuropa, dass der Anteil von trans* Sexarbeitenden zwischen 15 % und 25 % der gesamten Branche ausmacht. In anderen Regionen der Welt berichten sogar 80 % bis 90 % der trans Bevölkerung, zu irgendeinem Zeitpunkt in ihrem Leben in der Sexarbeit tätig gewesen zu sein. Besonders bemerkenswert ist die hohe Rate an Migran*tinnen unter den trans Sexarbeitenden in Europa; etwa 70 % dieser Gruppe sind Migrant*innen, häufig aus Lateinamerika. Dies unterstreicht die Intersektionalität von Transgeschlechtlichkeit, Migrationsstatus und ökonomischer Notlage. Diese Menschen fliehen oft vor Gewalt in ihren Herkunftsländern, nur um in Europa in ein System der rechtlichen Unsicherheit und Diskriminierung zu geraten.
Der Weg in die Sexarbeit ist für queere Menschen oft keine rein hedonistische Wahl, sondern eine rationale Reaktion auf den systematischen Ausschluss aus dem regulären Arbeitsmarkt, ein Phänomen, das oft als Broken Bargain bezeichnet wird. Trotz formaler Qualifikationen bleibt vielen trans* Personen der Zugang zu stabilen Arbeitsplätzen verwehrt. Eine Studie des National Center for Transgender Equality zeigt, dass trans* Personen Arbeitslosigkeit in doppeltem Maße und extreme Armut in vierfachem Maße im Vergleich zur Gesamtbevölkerung erleben. Arbeitsmarkt Diskriminierung führt dazu, dass trans* Personen ein dreimal höheres Risiko haben, in die Sexarbeit einzusteigen. Extreme Armut betrifft etwa 31 % der trans* Sexarbeitenden, was die Notwendigkeit von Survival Sex verdeutlicht. Diskriminierung im Gesundheitswesen führt dazu, dass fast die Hälfte der Personen Belästigungen durch medizinisches Personal erfährt, was den Bedarf an privater Finanzierung von geschlechtsangleichenden Maßnahmen erhöht. Zudem haben etwa 48 % der trans* Sexarbeitenden im Laufe ihres Lebens Obdachlosigkeit erfahren. Sexarbeit bietet hier eine Nische mit niedrigen Eintrittsbarrieren, in der sie ein höheres Maß an Autonomie generieren können als in prekären Mindestlohnsektoren. Wenn die traditionelle Wirtschaft sie aufgrund ihrer Identität ausstößt, wird Sexarbeit zum Überlebensraum, der gleichzeitig Raum für Selbstbestimmung über den eigenen Körper bietet.
Die ideologische Frontstellung gegen Sexarbeit wird oft durch die Verflechtung von trans-exkludierendem Radikalfeminismus (TERF) und Sexarbeits-exkludierendem Radikalfeminismus (SWERF) befeuert. Diese beiden Strömungen teilen eine gemeinsame ontologische Basis, nämlich den biologischen Essentialismus. Sowohl TERFs als auch SWERFs stützen sich auf eine fixierte Sicht auf den menschlichen Körper. Diese Biokonservativität führt dazu, dass beide Gruppen das Konzept der körperlichen Autonomie ablehnen, sobald es die Grenzen ihrer moralischen Vorstellungen überschreitet. Indem trans* Menschen das normative Geschlechtermodell infrage stellen, untergraben sie die theoretische Basis des abolitionistischen Feminismus. Die Ablehnung von Subjektivität und Agency ist zutiefst antifeministisch, da sie die zentrale Errungenschaft des Feminismus unter den Vorbehalt ideologischer Reinheit stellt. Es ist kein Zufall, dass abolitionistische Kampagnen und transfeindliche Gruppen zunehmend Schnittmengen mit rechtspopulistischen Akteuren finden; der gemeinsame Nenner ist die Verteidigung einer traditionellen Geschlechterordnung, die jeden Körper disziplinieren will, der sich der Norm entzieht. Diese unheilige Allianz zielt darauf ab, die körperliche Selbstbestimmung für alle Menschen einzuschränken, indem sie sexuelle Identität und sexuelle Arbeit gleichermaßen pathologisiert.
Politische Ökonomie und antikapitalistische Perspektive
Eine tiefgreifende Analyse der Sexarbeit erfordert eine fundamentale Abkehr von moralisierenden Diskursen und eine Hinwendung zu einer materiellen Untersuchung der kapitalistischen Produktionsweise. Weit davon entfernt, ein isoliertes Phänomen am Rande der Gesellschaft zu sein, stellt Sexarbeit einen zentralen Knotenpunkt im Netzwerk der gesellschaftlichen Reproduktion dar. Theoretikerinnen wie Silvia Federici und Leopoldina Fortunati haben aufgezeigt, dass die Trennung zwischen produktiver Arbeit und reproduktiver Arbeit eine der wirkmächtigsten Mystifizierungen des Kapitalismus ist. In diesem Rahmen ist Sexarbeit eine spezialisierte Form der Reproduktionsarbeit, die historisch innerhalb der Kernfamilie unsichtbar gemacht und als Liebesdienst romantisiert wurde, um sie unbezahlt zu lassen. Die Kommerzialisierung dieser Tätigkeiten entlarvt den Arbeitscharakter dieser Dienste und stellt eine Bedrohung für das patriarchale Ideal der unbezahlten Verfügbarkeit dar. Der Kampf für die Anerkennung der Sexarbeit als Arbeit ist daher untrennbar mit der feministischen Forderung nach Lohn für Hausarbeit verbunden.
Die klassische marxistische Analyse übersieht häufig die verborgene Stätte der Produktion, die sich im Haushalt und im Bereich der intimen Dienste befindet. Kapitalismus ist auf die ständige Reproduktion der besonderen Ware Arbeitskraft angewiesen. Leopoldina Fortunati zeigt, dass Reproduktionsarbeit zwar als Nicht-Wert erscheint, in Wirklichkeit aber ein integraler Bestandteil des kapitalistischen Zyklus ist. Die ökonomische Realität verschiedener Arbeitsformen verdeutlicht diese Zusammenhänge. Während offizielle Lohnarbeit als produktiv eingestuft wird, gilt unbezahlte Hausarbeit offiziell als privater Liebesdienst, obwohl sie indirekt Wert schöpft, indem sie die Reproduktionskosten für das Kapital senkt. Sexarbeit wird moralisch oft abgewertet, stellt jedoch eine marktförmige Reproduktion dar, welche die Arbeitskraft entlastet und erhält. Auch emotionale Arbeit dient der psychischen Stabilisierung der arbeitenden Bevölkerung. Aus materialistischer Perspektive gibt es keinen fundamentalen Unterschied zwischen dem Kochen einer Mahlzeit und der Bereitstellung sexueller Dienste; alle diese Tätigkeiten dienen der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit des Proletariats. Wer diese Arbeit kriminalisiert, stärkt die Macht des Kapitals über den Körper, indem er die autonome Vermarktung der eigenen Arbeitskraft unter Strafe stellt und Menschen in unbezahlte oder unterbezahlte häusliche Verhältnisse zurückdrängt.
Sexuelle Selbstbestimmung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen
Die Gewährleistung der sexuellen Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen stellt einen zentralen Auftrag der modernen Inklusionspolitik dar. In einer Gesellschaft, die nach wie vor von ableistischen Denkmustern geprägt ist, wird der Körper von Menschen mit Beeinträchtigungen häufig entsexualisiert. Dabei ist das Recht auf Sexualität ein völkerrechtlich verankertes Menschenrecht, das untrennbar mit der Würde verbunden ist. Die professionelle Unterstützung durch Sexualassistenz und Sexualbegleitung fungiert hierbei als notwendige Kompensation für physische oder kognitive Barrieren. Ein drohendes Sexkaufverbot stellt vor diesem Hintergrund nicht nur eine ordnungspolitische Maßnahme dar, sondern droht, die mühsam erkämpften Räume der sexuellen Selbstbestimmung wieder zu schließen und Menschen in tiefe Einsamkeit zu treiben. Inklusion bedeutet nicht nur barrierefreie Gebäude, sondern auch den diskriminierungsfreien Zugang zu körperlicher Intimität und emotionaler Wärme, welcher durch Kriminalisierung verunmöglicht wird.
Gesundheit, Prävention und die Kosten der Stigmatisierung
Die gesundheitlichen Gefahren durch ein Sexkaufverbot resultieren aus komplexen Wechselwirkungen zwischen Stigmatisierung und struktureller Gewalt. Empirische Daten zeigen, dass die Kriminalisierung jeglicher Aspekte der Sexarbeit signifikant mit einer Verschlechterung der gesundheitlichen Ergebnisse korreliert. Die räumliche Verdrängung an isolierte Orte ist ein direkter Vorbote für Gewalt und die Unmöglichkeit, Safer Sex Praktiken einzufordern. Daten zeigen, dass die Kriminalisierung der Kundschaft das Risiko einer HIV Infektion um das 1,87 fache erhöht, da Verhandlungen über Schutzmaßnahmen unter Zeitdruck und polizeilicher Beobachtung stattfinden müssen. Wenn Kunden Angst vor Entdeckung haben, fordern sie Anonymität und Schnelligkeit, was das Screening potenziell gefährlicher Klienten unmöglich macht. Diese Umwelt des Risikos wird direkt durch das Gesetz geschaffen, welches vorgibt, Leben zu schützen, aber die Grundlagen der Prävention zerstört.
Das Neuseeland-Modell: Ein empirisches Gegenmodell zum Scheitern
Neuseeland zeigt mit dem Prostitution Reform Act einen Weg der vollständigen Entkriminalisierung auf. Dort wird Sexarbeit unter das allgemeine Arbeits- und Gesundheitsrecht gestellt, was die Arbeitsschutzstandards massiv erhöht hat. Über 90 % der Sexarbeitenden geben an, durch das Gesetz neue rechtliche Möglichkeiten gewonnen zu haben, um ihre Interessen gegenüber Bordellbetreibern oder Kunden durchzusetzen. Das Vertrauen in die Polizei ist gewachsen, was die Aufdeckung von echter Gewalt und Zwang erleichtert, da Opfer keine Angst mehr vor Verhaftung haben müssen. Dieses Modell beweist, dass Entkriminalisierung die Sicherheit erhöht und die Macht krimineller Netzwerke schwächt, indem es die Arbeitenden als Rechtssubjekte stärkt. Belgien ist 2024 diesem Beispiel gefolgt und ermöglicht nun reguläre Angestelltenverhältnisse mit voller sozialer Absicherung; ein Meilenstein für die europäische Arbeitspolitik, der zeigt, dass Anerkennung der beste Schutz gegen Ausbeutung ist.
Für einen liberalen Rechtsstaat und menschenrechtliche Gebotenheit
Die umfassende Analyse führt zu dem eindeutigen Schluss, dass ein Sexkaufverbot die Situation der betroffenen Personen nicht verbessert, sondern massiv verschlechtert. Jede Kriminalisierung verletzt grundlegende verfassungsrechtliche Garantien wie die Berufsfreiheit und das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Viel schwerer wiegt jedoch die reale Gefährdung von Menschenleben. Wahre Emanzipation entsteht nicht durch staatliche Bevormundung, sondern durch die konsequente Anerkennung von Autonomie und Rechten.
Die Debatte um das Sexkaufverbot darf nicht länger über die Köpfe der Betroffenen hinweg geführt werden. Ein menschenrechtsbasierter Rechtsstaat muss sich daran messen lassen, wie er die Rechte jener schützt, die am Rande der Gesellschaft stehen. Wahre Emanzipation entsteht durch die Anerkennung von Würde, Autonomie und Rechten für alle Menschen, unabhängig von ihrer Erwerbstätigkeit. Es ist Zeit, Sexarbeitende als Expert*innen ihrer eigenen Lebensrealität anzuerkennen und ihnen den Platz am Tisch einzuräumen, der ihnen als gleichberechtigte Arbeitende zusteht.
Autor*in:Chris Lily KiermeierAktivistin, Autorin und Bloggerin, die sich für intersektionalen Feminismus und Disabled Justice einsetzt. Seit der Gründung ihres Projekts Sexabled im Jahr 2018 wirkt sie als Speakerin, Referentin, Model sowie als Leitung von Workshops und Seminaren. hre Erfahrungen als trans Frau mit Behinderung bringt sie sowohl in die ehrenamtliche Tätigkeit für die trans* und inter* Beratungsstelle als auch in die Kommunalpolitik ein. Als Expertin für die sexuelle Gesundheit und Selbstbestimmung für das Gesundheitsreferat München fokussiert sie sich auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen.Aktivistin, Autorin und Bloggerin, die sich für intersektionalen Feminismus und Disabled Justice einsetzt. Seit der Gründung ihres Projekts Sexabled im Jahr 2018 wirkt sie als Speakerin, Referentin, Model sowie als Leitung von Workshops und Seminaren. hre Erfahrungen als trans Frau mit Behinderung bringt sie sowohl in die ehrenamtliche Tätigkeit für die trans* und inter* Beratungsstelle als auch in die Kommunalpolitik ein. Als Expertin für die sexuelle Gesundheit und Selbstbestimmung für das Gesundheitsreferat München fokussiert sie sich auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
