In der deutschen Politik wird seit Jahren, und derzeit wieder besonders intensiv und laut, über das sogenannte Nordische Modell diskutiert. Diese Debatte wird von rechten Parteien über die politische Mitte bis hin zu Teilen der Linken geführt.
Befürworter*innen des Nordischen Modells behaupten, es gehe lediglich darum, die Kund*innen von Sexarbeit zu kriminalisieren, nicht jedoch die Sexarbeiter*innen selbst. Faktisch handelt es sich dabei jedoch um ein Berufsverbot durch die Hintertür.
Sexarbeit ist definiert als eine sexuelle Dienstleistung gegen Geld, der alle beteiligten Akteur*innen im rechtlichen Sinne freiwillig zustimmen. Handlungen unter Zwang stellen Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und/oder sexualisierte Gewalt dar und ist bereits heute – zu Recht – gesetzlich verboten.
Sexualassistenz
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage: Wie ist Sexualassistenz zu bewerten?
Sexualassistenz ist ein Bereich sexueller Dienstleistungen, der sich explizit an Menschen mit Behinderung richtet. Sexualassistenz wird in zwei Bereiche unterteilt:
1. Passive Sexualassistenz
Zur passiven Sexualassistenz zählen unter anderem:
- das Besorgen von Verhütungsmitteln, Sexspielzeugen oder pornografischen Werken,
- das Auskleiden einer Person oder eines Paares,
- die Vermittlung eines Kontakts zu einer Sexarbeiter*in.
Die assistierende Person ist hierbei nicht selbst in sexuelle Handlungen einbezogen.
2. Aktive Sexualassistenz
Aktive Sexualassistenz umfasst „alle Formen der Assistenz, bei denen Mitarbeitende oder Pflegekräfte aktiv in eine sexuelle Interaktion einbezogen sind“.
Dazu zählen beispielsweise:
- Hilfe bei Masturbation,
- Unterstützung eines behinderten Paares beim Geschlechtsverkehr,
- direkter sexueller Kontakt zwischen Sexualassistent*in und behinderten Kund*innen.
Der direkte sexuelle Kontakt fällt bereits heute unter den rechtlichen Begriff der „Prostitution“ und ist im Sinne des sogenannten Prostituierten„Schutz“Gesetzes (ProstSchG) von 2017 reguliert. Teilweise wird hierfür der Begriff Sexualbegleitung verwendet. Diese Differenzierung halten wir jedoch für überflüssig und sprechen daher von aktiver Sexualassistenz.
Auswirkungen des Nordischen Modells auf Sexualassistenz
Würde das Nordische Modell eingeführt, wäre auch die Inanspruchnahme von Sexualassistenz verboten und Menschen mit Behinderung hätten keinen Zugang mehr zu aktiver Unterstützung und Hilfeleistung. Darüber hinaus wäre auch ein Teil der passiven Sexualassistenz betroffen, insbesondere die Vermittlung von Kontakten zu aktiven Sexualassistent*innen.
Fänden Dienstleistungen der aktiven Sexualassistenz in einem Heim für Menschen mit Behinderung oder in einer anderen besonderen Wohnform statt, machten sich auch die Betreiber*innen dieser Einrichtungen der Zuhälterei strafbar.
Aber selbst die übrigen Bestandteile der passiven Sexualassistenz würden, sofern sie von externen Sexualassistent*innen erbracht werden, unter ständiger Beobachtung und Repression stehen.
Politische Schlussfolgerung
Diesen Tatsachen muss sich die Behindertenbewegung stellen und sich solidarisch an die Seite von Sexarbeiter*innen im Kampf gegen die Einführung des Nordischen Modells stellen.
Als Linke setzen wir uns für Inklusion ein. Deshalb gilt es, spätestens nach einem erfolgreichen Kampf gegen die Kriminalisierung, für inklusive Sexarbeit zu sorgen.
Langfristig muss es darum gehen, Sonderstrukturen wie die Sexualassistenz zu überwinden, indem sexuelle Dienstleistungen inklusiv gestaltet werden, für alle. Dazu gehört auch der Abbau von Diskriminierung und Stigmatisierung, insbesondere der Kampf für mehr Akzeptanz gegenüber Sexarbeiter*innen mit Behinderung.
Autor*in:Daniel Horneberbehinderter Mensch, linker Behindertenaktivist und Sexarbeiter*innen-Ally
